Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Dataport AöR ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.dataport-kommunal.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • 9.1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte:
    • Icons für Links haben keinen Alternativtext.
    • Die Icons für eine Telefonnummer haben keinen Alternativtext.
    • Im Footer fehlt eine genaue Bezeichnung als Alternativtext für das ISO Zertifikat 27001.
    • Im Dialog mit den Bildnachweisen haben einige Bilder keinen Alternativtext
    • Teilweise sind an  Bildern nur title-Attribute verwendet. Diese haben nicht immer eine Aussagekraft.
  • 9.1.2.2 Untertitel: Auf der Seite zu DIPAS hat das Video zu Hausmesse 2023 nur einen automatisierten Untertitel, der sehr fehleranfällig ist.
  • 9.1.3.1a: Häufig stellt dir programmatische Überschriftenstruktur nicht die visuelle Struktur dar.
  • 9.1.3.1b HTML-Strukturelemente für Listen: Einige Element sind durch Kacheln strukturiert, die aber nicht in Listenform dargestellt ist.
  • 9.1.3.1d Inhalte gegliedert: Auf der Startseite sind doppelte Umbrüche vorhanden. Im Text der Datenschutzseite wurde eine Hervorhebung nicht korrekt ausgezeichnet.
  • 9.1.3.2 Bedeutungsvolle Reihenfolge: Im Kontaktformular gibt es eine Checkbox, die nicht ausblendet ist, obwohl sie im nicht sichtbaren Bereich liegt. Bei den Suchergebnissen ist durch die Platzierung von Kategorie und Datum kein Zusammenhang erkennbar.
  • 9.1.4.10 Automatischer Umbruch (Reflow): Teilweise werden lange Texte nicht korrekt umgebrochen, sodass nicht das ganze Wort wahrnehmbar ist.
  • 9.1.4.11 Nicht-Text-Kontrast: Teilweise sind Kontraste von Formularelementen und des Fokus nicht ausreichend.
  • 9.2.4.1 Blöcke überspringen: Bestimmte Regionen auf der Seite sind nicht ausgezeichnet.
  • 9.2.4.3 Fokus Reihenfolge: Nach dem ersten Öffnen der Website liegt der Fokus der Tastatur nicht auf dem Cookie-Banner. Nach dem Schließen des Dialoges das Bildnachweises liegt der Fokus wieder auf dem Anfang der Seite.
  • 9.2.4.6 Überschriften und Beschriftungen (Labels): Die Seiten in den Suchergebnissen sind nur durch Zahlen beschrieben. Teilweise sind Linkbeschriftungen zu lang.
  • 9.2.4.7 Fokus sichtbar: Teilweise wird ein orangefarbener Fokus dargestellt. Dieser ist nicht gut sichtbar.
  • 9.4.2.1 Name, Rolle, Wert: Bei der Vorschlagsliste auf der Startseite und Unsere Lösungen ist durch den Screenreader nicht erkennbar, ob die Liste geöffnet ist.
  • 11.7 Benutzerpräferenzen: Es werden nicht alle Elemente nach den Benutzerpräferenzen angepasst.
  • Leichte Sprache: Es fehlen die Erläuterungen der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 07.12.2021 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer von Deutsche Telekom vom 03.02.2025 – 14.02.2025 vorgenommenen Bewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 11.04.2025 überprüft.


Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Dataport
Elke Schleßelmann
Billstraße 82
20539 Hamburg
dataportonlineredaktion[at]dataport.de


Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1612
bbit[at]landtag.ltsh.de

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