Onlinezugangsgesetz

Kommunale Serviceleistungen werden digital

Online-Anträge stellen. Die richtige Kita finden und das Kind gleich digital anmelden. Behördengänge vom Laptop aus erledigen. Das und vieles mehr müssen Kommunen möglich machen. So schreibt es das Onlinezugangsgesetz (OZG) vor. Zwar ist der Zeitrahmen des Gesetzes inzwischen abgelaufen, aber die Anforderungen bleiben. Im Mai 2023 hat die Bundesregierung die Änderung des Onlinezugangsgesetzes beschlossen. Das OZG 2.0 schafft den Rahmen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung und zentrale Voraussetzungen für nutzerfreundliche und vollständig digitale Verfahren. Auch in den kommenden Jahren gilt: Kommunen kommt bei der Umsetzung eine zentrale Rolle zu. Denn Bürger*innen und Unternehmen brauchen Verwaltungsdienstleistungen vor allem dort, wo das Leben stattfindet: in den Kommunen. Packen wir die Umsetzung des OZG 2.0 gemeinsam an.


Onlinezugangsgesetz: So geht es 2023 weiter

Die Bundesregierung hat im Mai 2023 die Änderung des Onlinezugangsgesetzes beschlossen. Das OZG 2.0 soll den Rahmen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung und zentrale Voraussetzungen für nutzerfreundliche und vollständig digitale Verfahren schaffen. Beim OZG 2.0 geht um mehr Priorisierung und Standardisierung sowie um eine enge Verzahnung des Gesetzes mit Großprojekten wie der Registermodernisierung und den digitalen Identitäten. Zentrales Ziel bleibt ein breites digitales Onlineangebot. Bis 2024 unterstützt die Bundesregierung Länder und Kommunen bei der Umsetzung von 15 Leistungen mit dem Ziel, diese möglichst flächendeckend und vollständig digital (Ende-zu-Ende) anzubieten.

Das erste Onlinezugangsgesetz wurde 2020 verabschiedet. Es verpflichtete Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten und diese miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen.

Das Onlinezugangsgesetz betrifft vor allem Kommunen. Denn die meisten Verwaltungsdienstleistungen werden dort angeboten, wo das Leben stattfindet. Dabei gilt es, die digitalen Serviceleistungen nicht nur bereitzustellen, sondern so zu gestalten, dass Bürger*innen und Unternehmen sie einfach nutzen können.

In Schleswig-Holstein haben das Land, der kommunale IT-Verbund Schleswig-Holstein und Dataport mit einem bundesweit einzigartigen Gemeinschaftsprojekt einen standardisierten Weg gefunden, wie sich Online-Dienste schnell und effizient an viele Kommunen verteilen lassen. Mit dieser "Blaupause" haben wir aufgezeigt, wei die Verwaltungsdigitalisierung zügig weitergehen kann.

"Die OZG-Cloud ist ein zentrales Werkzeug für Kommunen"

Mit  Vitako, dem Netzwerk der öffentlichen IT-Dienstleister in Deutschland, spricht Torsten Koß, Vorstand Digitale Transformation bei Dataport, in einem Interview ausführlich über Erfolge und Möglichkeiten des OZG. (PDF, nicht barrierefrei)


Themenfelder von OZG und OZG 2.0

Das Leben ist vielfältig. Kommunen bieten ihren Bürger*innen in nahezu allen Lebensbereichen ihre Dienstleistungen an. Die Verwaltungsdienstleistungen, die im Rahmen von OZG und OZG 2.0 digitalisiert werden, sind in 14 Themenfelder unterteilt.

  • Arbeit & Ruhestand
  • Bauen & Wohnen
  • Bildung
  • Ein- und Auswanderung
  • Engagement & Hobby
  • Familie & Kind
  • Forschung & Förderung
  • Gesundheit
  • Kammerleistungen
  • Mobilität & Reisen
  • Querschnittsleistungen
  • Recht & Ordnung
  • Steuern & Zoll
  • Umwelt
  • Unternehmensführung & Entwicklung

Setzen Sie die richtigen Prioritäten

Eine Fülle an Verwaltungsdienstleistungen muss noch digitalisiert werden. Der nach wie vor hohe Erwartungsdruck erfordert von Kommunen die richtige Priorisierung der anstehenden Aufgaben.

Womit sollten Kommunen dabei beginnen? Und wie bewahren sie im Digitalisierungsprozess ihre Identität und Bürgernähe? Gemeinsam finden wir es heraus und setzen die richtigen Prioritäten. Mit individuellen eGovernment-Konzepten – abgestimmt auf die Besonderheiten und Bedürfnisse Ihrer Kommune. So behalten Sie bei der Vielzahl an Aufgaben den Überblick.

Zusammen entwickeln wir Online-Dienste, die den kommunalen Anforderungen entsprechen. Das kommt allen zugute: Die Online-Dienste können anhand von spezifischen Parametern angepasst werden und sind nachnutzbar. Denn nicht jede Kommune muss ihre Verwaltungsleistungen selbst digitalisieren. Durch das „Einer für Alle“-Prinzip (EfA) und die Möglichkeit der Nachnutzung reduziert sich der Aufwand für die einzelne Kommune. Gemeinsam schaffen wir so Lösungen, von denen alle profitieren – Bürger*innen und Kommunen.

Gehen Sie die Umsetzung des OZG strategisch, effizient und mit Weitblick an. Mit uns an Ihrer Seite.

Unsere Lösungen für Ihren Erfolg

Jede Kommune ist einzigartig. Deshalb braucht jede Kommune individuelle Strategien, um ihre Services effizient und bürgernah zu digitalisieren. Zusammen finden wir diesen individuellen Weg zur smarten Kommune. Denn wir greifen auf bestehende und individualisierbare Lösungen zurück und entwickeln bei Bedarf neue. Dataport.kommunal bietet Ihnen passgenaue Lösungen. Von Beratungsleistungen bis Online-Service und sicherem Hosting. Und das alles aus einer Hand.

So gehen wir vor

  • Wir stellen die Bedürfnisse Ihrer Bürger*innen in den Mittelpunkt.

    Bürger*innen, Unternehmen und Verwaltung sollen schneller, effizienter und einfacher miteinander interagieren können – das ist das Ziel des OZG. Das gelingt mit digitalen Verwaltungsleistungen, die von den Bürger*innen gern genutzt werden.

  • Wir begleiten Ihren Digitalisierungs­prozess ganz­heitlich und nehmen alle mit.

    Damit die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen gelingt, braucht es die Kompetenz und das Engagement Ihrer Mitarbeiter*innen. Erst wenn sie Ihre Digitalisierungsvorhaben mittragen, entfaltet die Digitalisierung ihre volle Kraft.

  • Wir bringen Sie schnell und sicher in den Portalverbund.

    Bund und Länder organisieren ihre bestehenden Verwaltungsportale in einem Portalverbund. Egal in welchem kommunalen Portal sie starten, Bürger*innen können jede Verwaltungsdienstleistung über den Portalverbund finden und nutzen. Mit unserer modularen Online-Service-Infrastruktur (OSI) stehen Ihnen zudem erprobte, standardisierte Verfahren zur Verfügung. Die Infrastruktur stellt das jeweilige Träger-Bundesland. Kommunen müssen daher keine eigenen Strukturen schaffen.

  • Wir haben stets Ihre digitale Souveränität und Datensicherheit im Blick.

    Die Kommunen verwalten so viele Daten von Bürger*innen, wie keine andere öffentliche Instanz. Daher steht Datensicherheit an erster Stelle. Ihre Online-Dienste betreiben wir in einem der sichersten Rechenzentren Europas – BSI-zertifiziert und TÜV-geprüft. So bleiben Sie unabhängig und vertrauenswürdig für Ihre Bürger*innen, Unternehmen und Partnergemeinden.

  • Gemeinsam gehen wir die Digitalisierung bedarfsgerecht und zielorientiert an.

    Die Umsetzung des OZG ist kein Selbstzweck, sondern eine Chance, Verwaltung besser, effizienter und nutzerfreundlicher zu gestalten. Davon profitieren alle: Bürger*innen, Mitarbeiter*innen, Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt. Eine effiziente, moderne und vernetzte Verwaltung hilft, den Herausforderungen unserer Zeit zu begegnen.

Tempo machen beim Onlinezugangsgesetz

Wie können Kommunen Online-Dienste schnell, kostengünstig und rechtssicher einführen? In einem Pilotprojekt haben das Land Schleswig-Holstein, der IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITV.SH) und Dataport die Voraussetzungen für einen schnellen Rollout der vom Onlinezugangsgesetz (OZG) geforderten Online-Dienste geschaffen.

Zum Pilotprojekt

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