Die Kreis Segeberg lädt am Freitag, 25. März 2022 um 10 Uhr zu einem Workshop zum Thema „Mantelantrag“ (Kombinations-Antrag von bis zu sieben Sozialleistungen nach SGB IX und SGB XII) ein. Gezeigt wird unter anderem wie der Onlinedienst richtig ausgefüllt wird, und die Anträge dann nach Zuständigkeit in der jeweilig zuständigen Kommune eingehen. Im ersten Schritt gehen die Anträge wegen der Zuständigkeit nur im Kreis Bad Segeberg ein. Fragen nach technischen und fachlichen Details (z.B. warum ist eine Frage ein Pflichtfeld und warum eine andere Frage nicht?) werden erläutert.
Außerdem wird aufgezeigt werden, welche weiteren Leistungen nun im zweiten Schritt digitalisiert werden. In einem letzten Release werden sie dann wieder in einen Antrag zusammengeführt. Bis dahin werden die Leistungen aus der Eingliederungshilfe schon für die Bürgerinnen und Bürger online nutzbar sein. Die Online Veranstaltung wendet sich an Mitarbeiter der Sozialämter und der IT der kreisangehörigen Kommunen und Städte.
„Die Leistungen können erstmals online beantragt werden, gehen also auch online bei uns ein. Es kann eine Leistung, aber auch mehrere Leistungen parallel beantragt werden. Neu ist auch, dass es unterschiedliche Zuständigkeiten bei einer Antragstellung geben kann, also auch die Anträge dann an die richtige Stelle geleitet werden müssen. Persönliche Daten müssen auch bei Beantragung von mehreren Leistungen nur einmal eingegeben werden“, so Kerstin Streltzer-Werblow, Fachbereichsexpertin E-Government FB III und V, Kreis Segeberg.
Der Workshop ist nicht öffentlich.