Kreis Segeberg: Online-Dienst bündelt Anträge auf Eingliederungs- und Sozialhilfe

Bürger*innen im Kreis Segeberg können Anträge zur Eingliederungs- und Sozialhilfe ab sofort schnell und unkompliziert gebündelt online stellen, ohne Formulare mehrfach ausfüllen zu müssen. Der Kreis hat dafür einen seit 2023 verfügbaren Online-Dienst erweitert. Dieser fasst erstmals bundesweit Leistungen der Eingliederungs- und Sozialhilfe in einem Antrag zusammen. Zu den insgesamt elf Leistungen gehören beispielsweise Eingliederungshilfe für Erwachsene, Hilfe zum Lebensunterhalt, Alten- oder Blindenhilfe oder Pflege-, Haushalts- und Gesundheitshilfen.

Entwickelt hat Dataport den Online-Dienst „Antrag auf Eingliederungshilfe und/oder Sozialhilfe nach SGB IX/SGB XII“ im Rahmen eines Referenzprojekts mit dem Land Schleswig-Holstein im Auftrag des IT-Verbundes Schleswig-Holstein (ITVSH).

„Die besondere Herausforderung war es, einen Antrag zu schaffen, mit dem mehrere Leistungen gleichzeitig beantragt und automatisch an unterschiedliche Behörden weitergeleitet werden“, sagt Projektkoordinatorin Kerstin Steltzer-Werblow vom Kreis Segeberg.

Jetzt können Anträge an bis zu drei unterschiedliche, für die einzelnen Leistungen zuständige Behörden weitergeleitet werden, zum Beispiel an Kreis- und Amtsverwaltungen. Bürger*innen können die für sie relevanten Leistungen alleine oder auch in Kombination beantragen und brauchen ihre Daten dafür nur einmal eingeben.

An dem Online-Dienst nehmen aktuell im Kreis Segeberg das Amt Trave Land, die Stadt Bad Segeberg, das Amt Bad Bramstedt-Land, die Stadt Kaltenkirchen, das Amt Boostedt-Rickling und die Stadt Norderstedt teil. Weitere Kommunen sollen hinzukommen.

Zum Online-Dienst

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